| WIDERSPRUCH GEGEN ORGANENTNAHMEN | ||
| Wer einer Organentnahme bei sich oder seinen minderjährigen Kindern widersprechen möchte, sende seine Widerspruchserklärung an das zentrale, EDV-gestützte "Widerspruchregister gegen Organentnahmen" beim | ||
| Österr. Bundesinstitut für das Gesundheitswesen (ÖBIG) | ||
| Stubenring 6 | ||
| 1010 Wien | ||
| bei dem berechtigtes Krankenanstaltenpersonal vor einer Organentnahme eine allfällige Ablehnung der Organspende durch den Betroffenen abfragt, mit etwa folgendem Wortlaut: | ||
| Ich, .... erkläre hiermit | ||
| o für mich | ||
| o für meine Kinder | ||
| ----------------, geb. am ----------------- | ||
| ----------------, geb. am ----------------- | ||
| ----------------, geb. am ----------------- | ||
| Organentnahmen ausdrücklich abzulehnen. | ||
| Datum, Unterschrift | ||
| Möglicherweise erhalten Sie dann vom ÖBIG nochmals Originalformulare zugeschickt. | ||
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Weitere Informationen beim ÖBIG |
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| per Telefon +43 1 51561 - 0, Fax +43 1 513 84 72, | ||
| e-mail: oebig@oebig.at | ||
| oder Internet www.oebig.at (dzt. gerade im Aufbau) | ||
| Download des Widerspruchs in dieser Form als RTF-Dokument | ||